1. Anwendungsbereich
Die Geschäftsbeziehungen zwischen L/C loechter & company (nachfolgend „L/C“ genannt) und dem Kunden unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten als Bestandteil aller vom Kunden genutzten Dienstleistungen der L/C im Rahmen der Suche, Rekrutierung und Auswahl von Fach- und Führungskräften. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) finden auf alle Personalvermittlungsverträge zwischen der L/C und dem Personalsuchenden (Kunden) Anwendung. Durch Inan- spruchnahme der Personalvermittlungstätigkeit der L/C kommt ein verbindlicher Vertrag mit dem Kunden zustande. Der Inhalt dieses Vertrages setzt sich zusammen aus
a) den mündlich oder schriftlich vereinbarten Konditionen der Zusammenarbeit,
b) dem Auftragsgegenstand und
c) der Auftragsbestätigung
Beide Parteien sind bis auf Widerruf an die Richtlinien der L/C gebunden.
2. Selektionsstrategie und Präsentation
Grundlage der Qualitätsarbeit der L/C ist die sorgfältige Auswahl der Kandidaten/-innen (nachfolgend kurz „Kandidat“ genannt) durch erfahrene Personalberater/-innen. Dazu gehören:
a) die gründliche Evaluation der Bewerberunterlagen einschließlich der Einholung einer Referenzauskunft,
b) ein systematisches Tiefeninterview, das auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse beruht,
c) die professionelle Auswertung und Beurteilung der Daten,
d) die strukturierte und konzentrierte Zusammenfassung aller Ergebnisse.
3. Honorar
Kommt es durch die Vermittlungstätigkeit der L/C innerhalb eines Zeitraumes von achtzehn (18) Monaten seit der schriftlichen Präsentation der Bewerberunterlagen zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und dem Kandidaten, so schuldet der Kunde der L/C ein Honorar.
4. Fälligkeit des Honorars und Kandidatenschutz
Das Honorar der L/C ist lt. Auftragsbestätigung fällig, unabhängig vom vereinbarten Beginn der Arbeitstätigkeit des Kandidaten.
Alle Bewerbungsunterlagen von Kandidaten, die von der L/C in schriftlicher Form beim Kunden präsentiert worden sind, bleiben achtzehn (18) Monate lang Eigentum der L/C. Kommt während dieses Zeitraums zwischen dem Kunden und dem Kandidaten ein gültiger Arbeitsvertrag ohne Beteiligung der L/C auf anderem Wege zustande, schuldet der Kunde der L/C gleichwohl das volle Honorar. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der L/C Kenntnisse, Unterlagen oder sonstige Angaben über Kandidaten an Dritte weiterzugeben oder Kandidaten Dritten vorzustellen.
5. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm von der L/C oder dem Kandidaten direkt überlassenen Informationen und Unterlagen absolut vertraulich zu behandeln. Dies betrifft sowohl die beruflichen als auch die persönlichen Verhältnisse der vorgestellten Kandidaten. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine Personaldossiers an Dritte weiterzuleiten oder direkte oder indirekte Referenzauskünfte über einen Kandidaten einzuholen, ohne dass hierzu das vorherige Einverständnis der L/C oder des Kandidaten vorliegt.
Stellt ein Kunde einen Kandidaten, der ihm ursprünglich durch die L/C vorgestellt wurde, einem Dritten vor und wird der Kandidat innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach dem ersten Vorstellungstermin zwischen dem Kandidaten und dem Kunden von dem Dritten eingestellt, ist der Kunde zur Zahlung des gesamten und festgelegten Honorars an die L/C verpflichtet.
6. Informationspflicht
Der Kunde hat die L/C vollständig und genau über die zu besetzende Stelle und die Anforderungen an den Kandidaten zu informieren. Fehlplatzierungen, die auf eine ungenügende Informationsbasis zurückzuführen sind, lassen den Rückerstattungsanspruch des Kunden entfallen.
Der Kunde informiert die L/C umgehend, falls er die ausgeschriebene Stelle anderweitig besetzen konnte.
7. Alternativanstellung
Einigen sich Kunde und Kandidat nach der Einführung des Kandidaten durch die L/C darauf, ein anderes Arbeitsverhältnis als das ursprünglich anvisierte einzugehen, bleibt der Honoraranspruch der L/C gleichwohl unverändert bestehen.
8. Haftung
Die Haftung der L/C gegenüber dem Kunden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9. Beschleunigungsfrist
Stellt die L/C dem Kunden einen geeigneten Kandidaten vor, so verpflichtet sich der Kunde, diesen schnellstmöglich zu einem Vorstellungsgespräch zu empfangen und zügig über die Anstellung zu entscheiden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass vorgeschlagene Kandidaten auch anderen Kunden der L/C vorgestellt werden.
10. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der L/C im Zusammenhang mit dem Personalvermittlungsvertrag (einschließlich der AGB) sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der L/C (München) zuständig.